Landhotel Günzburg – Karl Eschenweck GmbH
Hauptstraße 1 · 74635 Kupferzell-Eschental
Telefon: +49 (0) 7944 - 9101 - 0
E-Mail: info@landhotel-guenzburg.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsparteien, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
(2) Vertragsparteien sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich die Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss, wird der Hotelier den Vertragspreis entsprechend erhöhen.
(4) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann jederzeit Forderungen sofort fällig stellen und unverzügliche Zahlung verlangen.
(5) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, Anzahlung oder ähnliches zu verlangen.
(6) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
(3) Ist ein Termin zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits abgelaufen, bleibt das Recht zum Rücktritt nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften unberührt. Soweit das Hotel den Rücktritt akzeptiert, ist es berechtigt, einen angemessenen Ersatz für entgangene Aufwendungen unter Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie unterlassener anderweitiger Verwendung der Hotelleistungen zu verlangen.
(4) Folgende Stornierungspauschalen gelten als angemessen:
- Stornierung bis 7 Tage vor Anreise: kostenlos
- Stornierung 6 bis 3 Tage vor Anreise: 50 % des Übernachtungspreises
- Stornierung 2 Tage bis Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen: 90 % des Übernachtungspreises
Dem Kunden steht in jedem Fall der Nachweis offen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Rücktritt des Hotels
(1) Sofern ein kostenfreier Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in dieser Zeit seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
(2) Das Hotel ist außerdem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich;
- Zimmer werden unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht;
- das Hotel hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;
- der Zweck oder Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung, Anreise und Abreise
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über die durch die verspätete Räumung des Zimmers hinausgehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises), ab 18:00 Uhr 90 % in Rechnung stellen.
§ 7 Haftung des Hotels
(1) Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,- Euro, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,- Euro. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 5.000,- Euro im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
§ 8 Hausordnung und Hausrecht
(1) Das Hotel behält sich vor, in Einzelfällen Hausverbot auszusprechen.
(2) Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den Räumen des Hotels nicht verzehrt werden.
(3) Bitte beachten Sie unsere Ruhezeiten von 22:00 bis 7:00 Uhr.
(4) Das gesamte Hotel ist Nichtraucherzone. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von 150,- Euro erhoben.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist der Sitz des Hotels (74635 Kupferzell), soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: November 2024